Patientenaktion der Hessischen Urologen eG

Dringende Beschwerden brauchen schnelle Facharzthilfe

Worum geht es? Viele Beschwerden sind dringend, aber kein Fall für die Notaufnahme: zum Beispiel Blut im Urin, starke Beschwerden beim Wasserlassen, ein Katheterproblem oder eine Nierenkolik. Eine rasche Untersuchung in der Facharztpraxis kann häufig helfen, bevor ein Krankenhausbesuch nötig wird.

Der Anreiz für zusätzliche kurzfristige Termine fällt wegAb 1. Januar 2027 entfällt die besondere Vergütung für Termine über die 116117/TSS, für Hausarztvermittlungsfälle und für die offene Sprechstunde. Die KBV beziffert den dadurch entstehenden Honorarverlust auf 1,64 Milliarden Euro pro Jahr.
Weniger finanzierte FacharztfälleDie KBV rechnet 2027 bundesweit mit rund 46 Millionen ambulanten Behandlungsfällen, für die keine Finanzierung mehr zur Verfügung steht. Für die Urologie in Hessen nennt die KBV in ihrer Modellrechnung 960 künftig finanzierte statt bisher 1.137 Fälle je Arzt und Quartal – rund 84 Prozent.
Die Folge: weniger kurzfristige KapazitätDie KBV weist darauf hin, dass Praxen ihr Leistungsangebot an die verfügbaren Mittel anpassen müssen. Sind die GKV-Termine ausgeschöpft, besteht keine unbegrenzte Verpflichtung, weitere nicht-akute Patienten aufzunehmen. Medizinisch dringliche Fälle müssen selbstverständlich weiterhin Vorrang haben.
Das ist aus unserer Sicht der falsche Weg: Beschwerden, die schnell ambulant geklärt werden können, gehören in die Facharztpraxis – nicht erst in eine volle Notaufnahme. Wer kurzfristige ambulante Versorgung schwächt, riskiert längere Wartezeiten, mehr Krankenhauskontakte und höhere Kosten.

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Hintergrund: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), GKV-Spargesetz und PraxisInfo zu Privatsprechstunden/Sicherstellungsauftrag.
KBV: Spargesetz · KBV: EBM-Anpassungen ab 2027 · KBV: Privatsprechstunden und Sicherstellungsauftrag · KBV: Einnahmenorientiertes Leistungsangebot
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